Bus-Ticket der untersten Preisstufe ist jetzt zwar billiger, aber: Kurzstrecke führt nicht weit

Witten (MS). Mit der Fahrpreiserhöhung am 1. Januar 2001 änderten die Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr ihre Kurzstrecken-Regelung.

Viele Fahrgäste in Witten müssen seit der Jahreswende zum Ticket der nächsten Preisstufe greifen und bezahlen 157 Prozent des alten Preises.

Von allen Haltestellen, die zwischen Bruchschule, Ziegelstraß, Bommern Bf., Sprockhöveler Straße, Oberkröne und Crengeldanz liegen, konnten die Fahrgäste bis jetzt mit einem Kurzstrecken-Ausweis bis zum Wittener Rathaus fahren. Der Preis betrug 2,10 DM. Nun müssen die Fahrgäste 3,30 DM zahlen.

Zwar ist der Preis für die Kurzstrecken-Tickets auf zwei Mark gefallen, gleichzeitig ist aber auch der Kurzstreckenbegriff neu definiert worden. In einigen Fällen wurde die Strecken halbiert. Die neue Regelung für die Kurzstrecken-Fahrkarten lautet „immer drei Haltestellen“. Die Haltestelle, an der der Fahrgast einsteigt, wird nicht mitgezählt. Steigt der Fahrgast am Rathaus ein, darf er für zwei Mark nicht mehr hinter der Bommeraner Ruhrbrücke ausstellen, sondern muss an der Haltestelle davor den Bus verlassen.

Preiserhöhung

Schlimmer trifft die neue Regelung die Fahrgäste, die vom Rathausplatz zur Sprockhöveler Straße fahren wollen. Konnten die Fahrgäste bis jetzt mit einem Kurzstreckenausweis bis zur Sprockhöveler Straße fahren, kommen sie nun mit den Buslinien 320 und 350 nur bis zum Wittener Hauptbahnhof (drei Haltestellen weniger). Mit der Straßenbahn kommen sie bis zur Hans-Böckler-Straße (eine Haltestelle weniger). Jede Neueinrichtung einer Haltestelle führt so ab sofort zur Preiserhöhung für die Nutzer der Kurzstrecken-Tickets.

Die neue Regelung gilt nicht bei allen Mitgliedern des Verkehrsverbundes. Die „Drei-Haltestellen-Regelung“ gilt in Bochum, Gelsenkirchen, Hattingen und Witten. In Hagen und den übrigen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises dürfen die Fahrgäste zum Beispiel vier Haltestellen mit dem Kurzstrecken-Ticket fahren.